Allgemeine
Geschäftsbedingungen
§ 1.
Geltung der Bedingungen
- Die
Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG)
erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
§ 2.
Auftragserteilung
- Der
Auftrag zur Gutachtenerstellung ist schriftlich zu erteilen, kann aber
auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken
aufgegeben werden. So entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.
- Der AG
hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens
erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere
Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das
Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß
zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen.
- Alt- und
Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus
unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG
oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten
des AN.
- Bei Bewertungen
von Fahrzeugen aller Art ist der AG verpflichtet, - Das SV-Büro Ltd. bzw.
seine Mitarbeiter vor Erstellung des Gutachtens die die Verkehrssicherheit
betreffenden Mängel, ihm bekannte versteckte Mängel sowie vorausgegangene
Unfälle an dem zu prüfenden Fahrzeug mitzuteilen. Die zum Fahrzeug
gehörenden Papiere (Fahrzeugschein, -brief, Betriebserlaubnis, Prüfbuch,
Anmeldebescheinigung der Verwaltungsbehörde) sind – soweit vorhanden –
vorzulegen. Ebenso Originalrechnungen über Instandsetzungen, insbesondere
Aufwendungen auszuweisen. Etwaige Einsprüche gegen die Höhe der Bewertung,
sind unter Beifügung des Gutachtens schriftlich innerhalb einer Woche nach
Erhalten an das Das SV-Büro Ltd. zu richten.
§ 3.
Vollmacht
- Der AG
legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich
erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und
gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.
§ 4.
Zahlungsbedingungen
- Soweit
keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das
Sachverständigen- honorar zum Zeitpunkt der Gutachten- und
Rechnungserstellung unmittelbar fällig. In der Regel erfolgt der
Wertgutachtenversand per Nachnahme. Ausnahmen bedürfen der Absprache mit
dem AN.
- Nach
erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche
Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.
§ 5.
Sachverständigenhonorar
- Bei Schadengutachten
richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe. Als Schadenhöhe sind im
Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten einschl. MwSt. zuzüglich
ggf. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der
Wiederbeschaffungswert einschl. MwSt. vor dem Schaden die
Berechnungsgrundlage. Die Honorarliste liegt zur Einsichtnahme vor.
- Bei Bewertungen
richtet sich das Honorar nach der Honorarliste für Bewertungen.
- Bei Beratungen
oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von
derzeit € 60,00 zuzüglich MwSt. berechnet.
- Die
Nebenkosten sind auch aus der ausliegenden Tabelle zu entnehmen.
- In
Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung getroffen werden.
- Werden
zur vollständigen Schadenfeststellung De- bzw. Montagearbeiten
erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet (siehe Absatz
3).
- Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen
gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25% des sich aus der
Honorartabelle ergebenen Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet.
- Die
gefertigten Lichtbilder werden mit € 2,30 pro Stück berechnet.
- Bei
Gerichtsgutachten wird nach dem JVEG abgerechnet.
§ 6.
Differenzvergütungsklausel
- Erfolgt
nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere, gerichtliche
zu Beweissicherungszwecken – entweder als Zeuge, sachverständiger Zeuge
oder auch gerichtlicher Sachverständiger – so wird die Differenz fällig
zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem Honorar gemäß § 5 Abs. 3
dieser AGB.
§ 7.
Stornierung
- Auftragsstornierungen
sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungs-
kosten werden pauschal mit € 50,00 zzgl. MwSt. berechnet und sind
unmittelbar fällig. Nach Beginn der Auftragsdurchführung wird der
vollständige Rechnungsbetrag fällig.
§ 8.
Gutachtenerstellung
- Der AG
erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten in 2-facher
Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Lichtbildsatz und
einen Duplikat mit Duplikat-Lichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat und der
Lichtbild-Negativsatz bzw. Bilddateien verbleiben beim AN.
- Form,
Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und
Kaskoschäden entsprechen den Richtlinien der AGS (Arbeitsgemeinschaft der
Kfz-Sachverständigen e. V.) Der AG hat die Möglichkeit, sich bei
Streitfällen auch an die Geschäftstelle der AGS, Vorwerkstraße 8, 95326
Kulmbach, Tel.: 09221 / 69039-0 zu wenden.
§ 9.
Gutachtenversand
- Der
Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt
auf Risiko des AG.
§ 10.
Haftung
- Der AN
ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen auszuführen.
Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 11.
Anwendbares Recht
- Für diese
Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (BGB).
§ 12.
Gerichtsstand / Schlussbestimmung
- Gerichtsstand
ist der Sitz vom - Das SV-Büro Ltd. - in Achim.
- Sollte
eine Bestimmung in dieser Geschäftsbedingungen oder Bestimmung im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht
berührt.
