Das
Sachverständigenbüro |
|
Geschäftsführer: Karl-Heinz
Bode |
I
n f o r m a t i o n s b l a t t |
|
| SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN
Der Geschädigte
hat Anspruch auf einen freien Sachverständigen seiner Wahl, auch
wenn die Versicherung vorschreiben will, dass ein Kostenvoranschlag von
der Werkstatt ausreicht, z. Bsp. bei einem geringen Schaden. Aber wer
kann sagen, wann ein Schaden gering ist. Wichtig ist bei einem Haftpflichtschaden
immer erst der Gang zum Sachverständigen, nur er kann den Schaden
fachmännisch einschätzen. Handelt es sich nun um den so genannten
Bagatellschaden, wird im SV-Büro auch nur ein Kurzgutachten bzw.
eine Schadenkalkulation gefertigt. Hier sind die Gutachterkosten dementsprechend
geringer. Die Gutachterkosten werden dabei in jedem Fall von der gegnerischen
Versicherung übernommen. RECHTSANWALTSKOSTEN Beauftragt
der Geschädigte einen Rechtsanwalt, zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung
ebenfalls das Honorar. SCHMERZENSGELD Bei Verletzungen empfiehlt
es sich einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Nur dieser kennt sich mit
den Summen für jede einzelne Verletzung aus. Vor Gericht werden den
Betroffenen oft erschreckend niedrige Summen zugesprochen. REPARATUR Der Geschädigte hat die Wahl das Fahrzeug nicht oder
selbst zu reparieren oder den Schaden in der Werkstatt fachgerecht beheben
zu lassen. |
Letzteres wäre anzuraten, da im Falle
eines neuen Schadens Abzüge vom Wert des nicht reparierten Fahrzeugs
gemacht werden müssen. In jedem Fall aber kann der Geschädigte
auf Gutachtenbasis abrechnen - die so genannte "fiktive Abrechnung".
NUTZUNGSAUSFALL Nutzungsausfallentschädigung
erhält man, wenn der Schaden behoben wurde für die Anzahl der
Tage, die im Gutachten als Reparaturtage angegeben sind. Sie beträgt
zwischen 25 und 100 Euro pro Tag je Fahrzeugtyp. Eine Reparaturbestätigung
fertigt ebenfalls das Sachverständigenbüro. Ersatzweise dafür
kann man sich für die Dauer des Werkstattaufenhaltes einen Mietwagen
nehmen. Die Kosten dafür übernimmt die Versicherung ebenfalls.
WERTMINDERUNG Sinkt der
Wiederverkaufswert des Autos trotz fachgerechter Reparatur, wird dieser
Wertverlust ersetzt. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen
verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung von mehreren hundert
Euro. Die Höhe wird vom Sachverständigen festgelegt. TELEFON- UND PORTOKOSTEN Telefon- und Portokosten können der Versicherung gegenüber in Anrechnung gebracht werden.
|
|