Das Sachverständigenbüro
Geschäftsführer:  Karl-Heinz Bode
 
I n f o r m a t i o n s b l a t t
Was die Haftpflicht zahlt!
 
  SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN

Der Geschädigte hat Anspruch auf einen freien Sachverständigen seiner Wahl, auch wenn die Versicherung vorschreiben will, dass ein Kostenvoranschlag von der Werkstatt ausreicht, z. Bsp. bei einem geringen Schaden. Aber wer kann sagen, wann ein Schaden gering ist. Wichtig ist bei einem Haftpflichtschaden immer erst der Gang zum Sachverständigen, nur er kann den Schaden fachmännisch einschätzen. Handelt es sich nun um den so genannten Bagatellschaden, wird im SV-Büro auch nur ein Kurzgutachten bzw. eine Schadenkalkulation gefertigt. Hier sind die Gutachterkosten dementsprechend geringer. Die Gutachterkosten werden dabei in jedem Fall von der gegnerischen Versicherung übernommen.

RECHTSANWALTSKOSTEN

Beauftragt der Geschädigte einen Rechtsanwalt, zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung ebenfalls das Honorar.

SCHMERZENSGELD

Bei Verletzungen empfiehlt es sich einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Nur dieser kennt sich mit den Summen für jede einzelne Verletzung aus. Vor Gericht werden den Betroffenen oft erschreckend niedrige Summen zugesprochen.

REPARATUR

Der Geschädigte hat die Wahl das Fahrzeug nicht oder selbst zu reparieren oder den Schaden in der Werkstatt fachgerecht beheben zu lassen.

Letzteres wäre anzuraten, da im Falle eines neuen Schadens Abzüge vom Wert des nicht reparierten Fahrzeugs gemacht werden müssen. In jedem Fall aber kann der Geschädigte auf Gutachtenbasis abrechnen - die so genannte "fiktive Abrechnung".

NUTZUNGSAUSFALL

Nutzungsausfallentschädigung erhält man, wenn der Schaden behoben wurde für die Anzahl der Tage, die im Gutachten als Reparaturtage angegeben sind. Sie beträgt zwischen 25 und 100 Euro pro Tag je Fahrzeugtyp. Eine Reparaturbestätigung fertigt ebenfalls das Sachverständigenbüro. Ersatzweise dafür kann man sich für die Dauer des Werkstattaufenhaltes einen Mietwagen nehmen. Die Kosten dafür übernimmt die Versicherung ebenfalls.

WERTMINDERUNG

Sinkt der Wiederverkaufswert des Autos trotz fachgerechter Reparatur, wird dieser Wertverlust ersetzt. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung von mehreren hundert Euro. Die Höhe wird vom Sachverständigen festgelegt.

TELEFON- UND PORTOKOSTEN

Telefon- und Portokosten können der Versicherung gegenüber in Anrechnung gebracht werden.


NUR NICHT KLEIN BEIGEBEN !

 

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